Was bedeutet häusliche Pflege?
Häusliche Pflege bedeutet nicht zwingend, dass die pflegebedürftige Person ausschließlich in ihrer eigenen Wohnung gepflegt werden muss. Nach § 36 SGB XI kann häusliche Pflegehilfe grundsätzlich auch erfolgen, wenn die Person in einem anderen privaten Haushalt gepflegt wird – etwa bei Angehörigen. Häusliche Pflege ist von stationärer Pflege in einem Pflegeheim abzugrenzen.
Wie möchten Sie die Pflege organisieren?
Angehörige oder andere vertraute Personen übernehmen die Pflege
Relevant: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Pflegeberatung
Pflege durch Angehörige →Ein Pflegedienst soll unterstützen
Relevant: Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Pflegeberatung
Ambulante Pflege verstehen →Angehörige und Pflegedienst sollen sich die Pflege teilen
Relevant: Kombinationsleistung, anteiliges Pflegegeld, Pflegesachleistungen
Kombinationsleistung verstehen →Ich weiß noch nicht, was wir brauchen
Ein Überblick über alle Leistungen hilft bei der Orientierung.
Pflegeleistungen im Überblick →Pflege durch Angehörige
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können Pflegegeld erhalten, wenn die häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird. 2026: 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4), 990 € (PG 5) monatlich.
Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können ambulante Pflegesachleistungen für zugelassene Pflege- oder Betreuungsdienste nutzen. Diese können unter anderem körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung umfassen – nicht automatisch wird dabei jede gewünschte Dienstleistung übernommen.
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen 2026 (monatlich) |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | keine regulären Pflegesachleistungen |
| Pflegegrad 2 | bis 796 € |
| Pflegegrad 3 | bis 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | bis 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | bis 2.299 € |
Pflege zu Hause mit Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 erhält kein reguläres Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen. Relevant können aber insbesondere sein: der Entlastungsbetrag bis 131 € monatlich, Pflegehilfsmittel, technische Pflegehilfsmittel, Pflegeberatung, Wohnraumanpassung und soweit einschlägig digitale Pflegeanwendungen. Besonderheit: Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung verwendet werden, beispielsweise Unterstützung beim Duschen oder Baden. Mehr auf Pflegegrad 1 bis 5 und Entlastungsbetrag 2026.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja. Wird der Anspruch auf Pflegesachleistungen nur teilweise genutzt, kann anteilig Pflegegeld gezahlt werden (Kombinationsleistung). Der prozentual genutzte Sachleistungsanteil reduziert das Pflegegeld entsprechend.
Unterstützung im Alltag: 131 € Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können bei häuslicher Pflege bis zu 131 € monatlich zweckgebunden für bestimmte Unterstützungsangebote einsetzen – keine Barauszahlung.
Was passiert, wenn die Pflegeperson Urlaub hat oder ausfällt?
Für solche Fälle gibt es Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Für Pflegegrad 2 bis 5 besteht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für beide Leistungsarten. Mehr dazu auf Pflegeleistungen im Überblick.
Pflege zu Hause erleichtern: Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Pflegehilfsmittel erhalten. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse 2026 bis zu 42 € monatlich – zum Beispiel für Einmalhandschuhe, geeignete Desinfektionsmittel, Schutzschürzen oder bestimmte Bettschutzeinlagen. Details auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Wohnung für die Pflege anpassen
Die Pflegeversicherung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds bezuschussen – aktuell bis zu 4.180 € je Maßnahme, etwa für eine barriereärmere Dusche, Türanpassungen oder andere geeignete bauliche Veränderungen. Nicht jede Baumaßnahme ist förderfähig. Mehr auf Pflegeleistungen im Überblick.
Für das Badezimmer finden Sie eine Planungshilfe zum pflegegerechten Badumbau. Vergleichen Sie zuerst den benötigten Zugang und die Bewegungsflächen und klären Sie die Förderung vor Beginn der Arbeiten.
Wenn wichtige Wohnräume nur über eine Treppe erreichbar sind, hilft unser Treppenlift-Ratgeber bei der Vorbereitung: Bauart, Haltepunkte und die vollständigen Kosten vor Ort klären.
Bei der Einrichtung des Pflegeplatzes hilft unser Pflegebett-Ratgeber. Klären Sie Bedarf und Kassenversorgung vor einer Bestellung. Die Auswahlhilfen zu Miete und Kauf sowie elektrischen Funktionen unterstützen die Vorbereitung.
Sicherheit und Mobilität im Alltag planen
Wenn eine Person zeitweise allein zu Hause ist, sollte besprochen werden, wie sie Unterstützung anfordern kann. Unser Hausnotruf-Vergleich erklärt Alarmwege und Vertragsleistungen. Ohne Telefonanschluss hilft der Ratgeber zum Hausnotruf ohne Festnetz.
Bei einer benötigten Gehhilfe zählen die tatsächlichen Wege und die persönliche Bedienbarkeit. Die Auswahl eines Rollators für drinnen oder draußenbeginnt deshalb mit den Platzverhältnissen und einer passenden Beratung.
Wer hilft bei der Organisation?
Eine Pflegeberatung unterstützt insbesondere bei erstmaligem Pflegebedarf, der Auswahl von Leistungen, der Organisation eines Pflegedienstes, der Entlastung von Angehörigen, Fragen zu Hilfsmitteln und bei Veränderungen der Versorgung.
Was ist Ihre aktuelle Situation?
- Pflegegrad noch unklar? → Pflegegrad verstehen
- Angehörige übernehmen die Pflege? → Pflege durch Angehörige
- Pflegegeld interessiert Sie? → Pflegegeld 2026
- Sie brauchen Unterstützung im Alltag? → Entlastungsbetrag 2026
- Sie benötigen Pflegehilfsmittel? → Pflegehilfsmittel im Überblick
- Sie möchten den 42-€-Anspruch prüfen? → Pflegebox-Anspruch prüfen
Ist häusliche Pflege dasselbe wie häusliche Krankenpflege?
Nein. Häusliche Pflege nach SGB XI betrifft Leistungen der Pflegeversicherung. Häusliche Krankenpflege nach SGB V ist dagegen eine Leistung der Krankenversicherung und kann beispielsweise medizinische Behandlungspflege umfassen, etwa das Verabreichen von Medikamenten oder Wundversorgung durch eine Fachkraft.
Häufige Fragen
Was bedeutet häusliche Pflege?
Pflege im häuslichen Bereich – das kann die eigene Wohnung sein, aber auch der Haushalt von Angehörigen. Sie ist von stationärer Pflege im Pflegeheim abzugrenzen.
Kann Pflege auch bei Angehörigen zu Hause stattfinden?
Ja. Nach § 36 SGB XI kann häusliche Pflege grundsätzlich auch erfolgen, wenn die pflegebedürftige Person in einem anderen privaten Haushalt gepflegt wird.
Welche Leistungen gibt es bei Pflege zu Hause?
Je nach Situation unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Pflegehilfsmittel.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?
Ja, über die Kombinationsleistung lassen sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig miteinander kombinieren.
Was übernimmt ein ambulanter Pflegedienst?
Unter anderem körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung – im Rahmen der genehmigten Pflegesachleistungen.
Welche Leistungen gibt es mit Pflegegrad 1?
Kein reguläres Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen, aber unter anderem Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Pflegeberatung.
Was passiert, wenn pflegende Angehörige ausfallen?
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht bei Pflegegrad 2 bis 5 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung.
Welche Pflegehilfsmittel werden übernommen?
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € monatlich, zum Beispiel für Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.
Gibt es einen Zuschuss für den Umbau der Wohnung?
Ja, die Pflegeversicherung kann Maßnahmen zur Wohnraumanpassung unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschussen.
Was ist der Unterschied zwischen häuslicher Pflege und häuslicher Krankenpflege?
Häusliche Pflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung (SGB XI), häusliche Krankenpflege eine Leistung der Krankenversicherung (SGB V), die z. B. medizinische Behandlungspflege umfassen kann.
Weiterlesen
- Pflege durch Angehörige
Leistungen, Geld und Unterstützung.
- Pflegegeld 2026
Aktuelle Beträge je Pflegegrad.
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Kostenlose Unterstützung finden.
- Pflegehilfsmittel
Technische und Verbrauchshilfsmittel.
- Pflegeleistungen im Überblick
Alle Leistungen der Pflegeversicherung.
- Entlastungsbetrag 2026
131 € monatlich richtig nutzen.