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Pflegewissen

Pflege zu Hause 2026: Leistungen, Pflegedienst und Unterstützung

Pflege zu Hause kann durch Angehörige, andere private Pflegepersonen, einen ambulanten Pflegedienst oder eine Kombination daraus organisiert werden. Welche Leistungen die Pflegeversicherung übernimmt, hängt insbesondere vom Pflegegrad und der gewählten Versorgung ab.

Was bedeutet häusliche Pflege?

Häusliche Pflege bedeutet nicht zwingend, dass die pflegebedürftige Person ausschließlich in ihrer eigenen Wohnung gepflegt werden muss. Nach § 36 SGB XI kann häusliche Pflegehilfe grundsätzlich auch erfolgen, wenn die Person in einem anderen privaten Haushalt gepflegt wird – etwa bei Angehörigen. Häusliche Pflege ist von stationärer Pflege in einem Pflegeheim abzugrenzen.

Wie möchten Sie die Pflege organisieren?

Angehörige oder andere vertraute Personen übernehmen die Pflege

Relevant: Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Pflegeberatung

Pflege durch Angehörige →

Ein Pflegedienst soll unterstützen

Relevant: Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Pflegeberatung

Ambulante Pflege verstehen →

Angehörige und Pflegedienst sollen sich die Pflege teilen

Relevant: Kombinationsleistung, anteiliges Pflegegeld, Pflegesachleistungen

Kombinationsleistung verstehen →

Ich weiß noch nicht, was wir brauchen

Ein Überblick über alle Leistungen hilft bei der Orientierung.

Pflegeleistungen im Überblick →

Pflege durch Angehörige

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können Pflegegeld erhalten, wenn die häusliche Pflege in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird. 2026: 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4), 990 € (PG 5) monatlich.

Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können ambulante Pflegesachleistungen für zugelassene Pflege- oder Betreuungsdienste nutzen. Diese können unter anderem körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung umfassen – nicht automatisch wird dabei jede gewünschte Dienstleistung übernommen.

PflegegradPflegesachleistungen 2026 (monatlich)
Pflegegrad 1keine regulären Pflegesachleistungen
Pflegegrad 2bis 796 €
Pflegegrad 3bis 1.497 €
Pflegegrad 4bis 1.859 €
Pflegegrad 5bis 2.299 €

Pflege zu Hause mit Pflegegrad 1

Pflegegrad 1 erhält kein reguläres Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen. Relevant können aber insbesondere sein: der Entlastungsbetrag bis 131 € monatlich, Pflegehilfsmittel, technische Pflegehilfsmittel, Pflegeberatung, Wohnraumanpassung und soweit einschlägig digitale Pflegeanwendungen. Besonderheit: Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung verwendet werden, beispielsweise Unterstützung beim Duschen oder Baden. Mehr auf Pflegegrad 1 bis 5 und Entlastungsbetrag 2026.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja. Wird der Anspruch auf Pflegesachleistungen nur teilweise genutzt, kann anteilig Pflegegeld gezahlt werden (Kombinationsleistung). Der prozentual genutzte Sachleistungsanteil reduziert das Pflegegeld entsprechend.

Unterstützung im Alltag: 131 € Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können bei häuslicher Pflege bis zu 131 € monatlich zweckgebunden für bestimmte Unterstützungsangebote einsetzen – keine Barauszahlung.

Was passiert, wenn die Pflegeperson Urlaub hat oder ausfällt?

Für solche Fälle gibt es Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Für Pflegegrad 2 bis 5 besteht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für beide Leistungsarten. Mehr dazu auf Pflegeleistungen im Überblick.

Pflege zu Hause erleichtern: Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Pflegehilfsmittel erhalten. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse 2026 bis zu 42 € monatlich – zum Beispiel für Einmalhandschuhe, geeignete Desinfektionsmittel, Schutzschürzen oder bestimmte Bettschutzeinlagen. Details auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Wohnung für die Pflege anpassen

Die Pflegeversicherung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds bezuschussen – aktuell bis zu 4.180 € je Maßnahme, etwa für eine barriereärmere Dusche, Türanpassungen oder andere geeignete bauliche Veränderungen. Nicht jede Baumaßnahme ist förderfähig. Mehr auf Pflegeleistungen im Überblick.

Für das Badezimmer finden Sie eine Planungshilfe zum pflegegerechten Badumbau. Vergleichen Sie zuerst den benötigten Zugang und die Bewegungsflächen und klären Sie die Förderung vor Beginn der Arbeiten.

Wenn wichtige Wohnräume nur über eine Treppe erreichbar sind, hilft unser Treppenlift-Ratgeber bei der Vorbereitung: Bauart, Haltepunkte und die vollständigen Kosten vor Ort klären.

Bei der Einrichtung des Pflegeplatzes hilft unser Pflegebett-Ratgeber. Klären Sie Bedarf und Kassenversorgung vor einer Bestellung. Die Auswahlhilfen zu Miete und Kauf sowie elektrischen Funktionen unterstützen die Vorbereitung.

Sicherheit und Mobilität im Alltag planen

Wenn eine Person zeitweise allein zu Hause ist, sollte besprochen werden, wie sie Unterstützung anfordern kann. Unser Hausnotruf-Vergleich erklärt Alarmwege und Vertragsleistungen. Ohne Telefonanschluss hilft der Ratgeber zum Hausnotruf ohne Festnetz.

Bei einer benötigten Gehhilfe zählen die tatsächlichen Wege und die persönliche Bedienbarkeit. Die Auswahl eines Rollators für drinnen oder draußenbeginnt deshalb mit den Platzverhältnissen und einer passenden Beratung.

Wer hilft bei der Organisation?

Eine Pflegeberatung unterstützt insbesondere bei erstmaligem Pflegebedarf, der Auswahl von Leistungen, der Organisation eines Pflegedienstes, der Entlastung von Angehörigen, Fragen zu Hilfsmitteln und bei Veränderungen der Versorgung.

Was ist Ihre aktuelle Situation?

Ist häusliche Pflege dasselbe wie häusliche Krankenpflege?

Nein. Häusliche Pflege nach SGB XI betrifft Leistungen der Pflegeversicherung. Häusliche Krankenpflege nach SGB V ist dagegen eine Leistung der Krankenversicherung und kann beispielsweise medizinische Behandlungspflege umfassen, etwa das Verabreichen von Medikamenten oder Wundversorgung durch eine Fachkraft.

Häufige Fragen

Was bedeutet häusliche Pflege?

Pflege im häuslichen Bereich – das kann die eigene Wohnung sein, aber auch der Haushalt von Angehörigen. Sie ist von stationärer Pflege im Pflegeheim abzugrenzen.

Kann Pflege auch bei Angehörigen zu Hause stattfinden?

Ja. Nach § 36 SGB XI kann häusliche Pflege grundsätzlich auch erfolgen, wenn die pflegebedürftige Person in einem anderen privaten Haushalt gepflegt wird.

Welche Leistungen gibt es bei Pflege zu Hause?

Je nach Situation unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Pflegehilfsmittel.

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig nutzen?

Ja, über die Kombinationsleistung lassen sich Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig miteinander kombinieren.

Was übernimmt ein ambulanter Pflegedienst?

Unter anderem körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung – im Rahmen der genehmigten Pflegesachleistungen.

Welche Leistungen gibt es mit Pflegegrad 1?

Kein reguläres Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen, aber unter anderem Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Pflegeberatung.

Was passiert, wenn pflegende Angehörige ausfallen?

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht bei Pflegegrad 2 bis 5 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung.

Welche Pflegehilfsmittel werden übernommen?

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € monatlich, zum Beispiel für Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.

Gibt es einen Zuschuss für den Umbau der Wohnung?

Ja, die Pflegeversicherung kann Maßnahmen zur Wohnraumanpassung unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit bis zu 4.180 € je Maßnahme bezuschussen.

Was ist der Unterschied zwischen häuslicher Pflege und häuslicher Krankenpflege?

Häusliche Pflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung (SGB XI), häusliche Krankenpflege eine Leistung der Krankenversicherung (SGB V), die z. B. medizinische Behandlungspflege umfassen kann.

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