Entlastungsbetrag 2026 auf einen Blick
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Höhe 2026 | bis zu 131 € monatlich |
| Maximal pro Jahr | bis zu 1.572 € |
| Pflegegrade | 1 bis 5 |
| Voraussetzung | häusliche Pflege |
| Barauszahlung | nein |
| Nicht verbrauchte Beträge | können angespart werden |
| Rest aus dem Vorjahr | grundsätzlich bis 30. Juni des Folgejahres nutzbar |
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Kostenerstattungsleistung der Pflegeversicherung. Er soll Pflegebedürftige im Alltag unterstützen, die Selbstständigkeit fördern und pflegende Angehörige sowie nahestehende Pflegepersonen entlasten. Rechtsgrundlage ist § 45b SGB XI. Der Entlastungsbetrag ist kein zusätzliches Pflegegeld, sondern eine eigenständige Leistung mit eigenen Regeln.
Wer hat Anspruch auf die 131 €?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben bei häuslicher Pflege grundsätzlich Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dabei gilt:
- Ein anerkannter Pflegegrad ist erforderlich.
- Die Pflege muss im häuslichen Bereich stattfinden.
- Es findet keine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung statt.
- Der Anspruch entsteht bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich ohne vorherigen separaten Leistungsantrag.
- Für die Erstattung müssen entsprechende Leistungen tatsächlich genutzt und Nachweise eingereicht bzw. nach dem zulässigen Verfahren abgerechnet werden.
Es kommen also nicht automatisch jeden Monat 131 € aufs Konto – der Betrag muss durch tatsächlich genutzte, anerkannte Leistungen ausgelöst werden.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag nutzen?
Nach § 45b SGB XI kommen insbesondere folgende Kategorien infrage:
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- bestimmte Leistungen zugelassener ambulanter Pflege- oder Betreuungsdienste
- nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
Kann ich die 131 € für eine Haushaltshilfe nutzen?
Das kann möglich sein, wenn die Leistung von einem Anbieter erbracht wird, der nach den jeweils geltenden Regeln anerkannt bzw. zugelassen ist. Eine beliebige privat beauftragte Reinigungskraft kann nicht automatisch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Die Anerkennungsregeln können sich zwischen den Bundesländern unterscheiden.
Kann Nachbarschaftshilfe bezahlt werden?
Die Voraussetzungen für anerkannte Unterstützungsangebote und Nachbarschaftshilfe richten sich derzeit wesentlich nach Landesrecht. Ob und unter welchen Bedingungen Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann, hängt daher vom jeweiligen Bundesland ab – teilweise ist eine Anerkennung bzw. Registrierung erforderlich. Eine pauschale bundesweite Aussage ist nicht möglich; nähere Auskunft gibt die Pflegeberatung vor Ort.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten bis zu 131 € monatlich. Eine Besonderheit: Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden, zum Beispiel Unterstützung beim Duschen oder Baden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist diese Nutzung über den Entlastungsbetrag grundsätzlich anders eingeschränkt, da dort eigene Pflegesachleistungen zur Verfügung stehen. Mehr dazu auf Pflegegrad 1 bis 5 und Pflege zu Hause.
Kann ich mir die 131 € auszahlen lassen?
Nein. Der Entlastungsbetrag ist keine frei verfügbare Geldleistung wie das Pflegegeld. Er dient grundsätzlich der Erstattung bestimmter tatsächlich in Anspruch genommener Leistungen. Pflegegeld ist eine Geldleistung, der Entlastungsbetrag eine zweckgebundene Kostenerstattung. Mehr zum Pflegegeld auf Pflegegeld 2026.
Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?
Ja. Nicht genutzte Beträge werden innerhalb des Kalenderjahres in die folgenden Monate übertragen. Nicht verbrauchte Beträge am Jahresende können noch bis zum Ende des ersten Halbjahres des Folgejahres genutzt werden. Wer im Jahr 2026 nicht den gesamten Entlastungsbetrag nutzt, kann den verbleibenden Betrag grundsätzlich noch bis zum 30. Juni 2027 einsetzen. Entsprechend konnten nicht verbrauchte Ansprüche aus 2025 grundsätzlich nur bis zum 30. Juni 2026 übertragen werden.
Beispiel: Werden von Januar bis April keine Leistungen genutzt, ergibt das 4 × 131 € = 524 €. Dieser Betrag geht nicht automatisch verloren, sondern kann im Rahmen der gesetzlichen Übertragungsregeln später für geeignete Leistungen eingesetzt werden.
Muss ich die 131 € vorher beantragen?
Der gesetzliche Anspruch entsteht bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich ohne vorherige gesonderte Antragstellung. Die Kostenerstattung erfolgt jedoch gegen Nachweis der entsprechenden Aufwendungen bzw. im zulässigen Abrechnungsverfahren. Die konkreten Abläufe – etwa ob eine Rechnung eingereicht oder direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird – können je nach Pflegekasse und Anbieter variieren.
Bekomme ich Entlastungsbetrag zusätzlich zum Pflegegeld?
Ja, beide Leistungen sind voneinander zu unterscheiden. Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen kann der Entlastungsbetrag zusätzlich zum Pflegegeld genutzt werden. Die 131 € sind dabei keine zusätzliche Barauszahlung, sondern bleiben zweckgebunden. Mehr auf Pflegegeld 2026.
Zusätzlich möglich: Pflegehilfsmittel
Der Entlastungsbetrag und der Anspruch auf Pflegehilfsmittel sind unterschiedliche Leistungen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 € monatlich erhalten – ein eigener Leistungsanspruch, keine Finanzierung aus den 131 €.
Was ist der Umwandlungsanspruch?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können zusätzlich bis zu 40 % des nicht genutzten ambulanten Pflegesachleistungsbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen (§ 45a SGB XI). Das ist nicht dasselbe wie der Entlastungsbetrag – beide Ansprüche können derzeit nebeneinander bestehen. Wichtig: Die Nutzung des Umwandlungsanspruchs kann Auswirkungen auf ein anteiliges Pflegegeld im Rahmen der Kombinationsleistung haben.
Ändert sich der Entlastungsbetrag künftig?
Stand 24. August 2026: Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes Änderungen vorgeschlagen, darunter ein neues Sozialraumbudget. Diese Vorschläge sind aktuell nicht geltendes Recht. Für 2026 gilt weiterhin der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich nach § 45b SGB XI.
Entlastung für pflegende Angehörige
Der Entlastungsbetrag soll ausdrücklich auch helfen, Pflegepersonen im Alltag zu entlasten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Bis zu 131 € monatlich bzw. bis zu 1.572 € pro Jahr, für Pflegegrad 1 bis 5 bei häuslicher Pflege.
Wer hat Anspruch?
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Bereich versorgt werden, sofern die Leistung durch anerkannte Angebote tatsächlich genutzt wird.
Gilt der Entlastungsbetrag auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Pflegegrad 1 erhält den vollen Entlastungsbetrag und kann ihn zusätzlich für bestimmte Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung nutzen.
Bekomme ich die 131 € einfach ausgezahlt?
Nein. Der Entlastungsbetrag wird nur gegen Nachweis genutzter, anerkannter Entlastungsangebote erstattet – keine pauschale Barauszahlung.
Kann ich den Entlastungsbetrag ansparen?
Ja, nicht genutzte Beträge werden ins Folgejahr übertragen und können dort grundsätzlich bis zum 30. Juni genutzt werden.
Wann verfällt das Geld?
Nicht verbrauchte Beträge aus einem Kalenderjahr verfallen grundsätzlich, wenn sie nicht bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.
Kann ich eine Haushaltshilfe bezahlen?
Nur, wenn diese von einem nach den jeweils geltenden Regeln anerkannten Anbieter erbracht wird – nicht jede privat beauftragte Reinigungskraft ist automatisch abrechenbar.
Kann ich Nachbarschaftshilfe abrechnen?
Das hängt vom jeweiligen Bundesland ab, da die Anerkennungsregeln für Nachbarschaftshilfe wesentlich landesrechtlich geregelt sind. Eine Pflegeberatung vor Ort gibt konkrete Auskunft.
Muss ich den Betrag beantragen?
Der Anspruch entsteht grundsätzlich ohne gesonderten Antrag, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Für die Erstattung müssen genutzte Leistungen jedoch nachgewiesen bzw. im zulässigen Verfahren abgerechnet werden.
Kann ich Entlastungsbetrag und Pflegegeld gleichzeitig nutzen?
Ja, beide Leistungen sind unabhängig voneinander und können bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen parallel genutzt werden.
Weiterlesen
- Pflegeleistungen im Überblick
Alle Leistungen der Pflegeversicherung.
- Pflegegrad verstehen
Voraussetzung für den Entlastungsbetrag.
- Pflegegeld 2026
Der Unterschied zum Entlastungsbetrag.
- Pflege zu Hause
Entlastungsangebote im Alltag.
- Pflege durch Angehörige
Entlastung für pflegende Angehörige.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Zusätzlich bis zu 42 € monatlich.
Quellen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag (Gesetze im Internet)
- § 45a SGB XI – Umwandlungsanspruch (Gesetze im Internet)
- Bundesministerium für Gesundheit – Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Bundesministerium für Gesundheit – Leistungsübersicht 2026
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegegrad 1
Zuletzt geprüft: 24. August 2026