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Pflegewissen

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2026: Anspruch, Produkte und 42 €

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die bei der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt und verbraucht werden. Die Pflegekasse übernimmt unter den gesetzlichen Voraussetzungen 2026 Aufwendungen von bis zu 42 € pro Monat. Grundlage ist § 40 SGB XI. Die Leistung kann über einen Vertragspartner direkt abgerechnet oder bei selbst beschafften erstattungsfähigen Produkten auch als Kostenerstattung erbracht werden.

Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die

  • bei der Pflege regelmäßig verbraucht werden,
  • der Erleichterung der Pflege dienen, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung unterstützen,
  • zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehören,
  • von technischen Pflegehilfsmitteln zu unterscheiden sind – mehr dazu auf Pflegehilfsmittel im Überblick.

Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI. Nicht jedes Hygiene- oder Verbrauchsprodukt aus dem Alltag ist automatisch ein erstattungsfähiges Pflegehilfsmittel – maßgeblich ist die Einordnung im Hilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen.

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es?

Maßgebliche Grundlage ist die Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes (Fortschreibung vom 24.02.2025, bekannt gemacht am 19.03.2025). Dazu zählen unter anderem:

PflegehilfsmittelWofür wird es verwendet?Typischer Verbrauch
EinmalhandschuheHygienischer Schutz bei der KörperpflegeJe nach Pflegesituation mehrmals täglich
HändedesinfektionsmittelDesinfektion der Hände vor und nach PflegehandlungenRegelmäßig bei Pflegekontakt
FlächendesinfektionsmittelDesinfektion von Oberflächen im PflegeumfeldNach Bedarf, z. B. bei Verunreinigungen
Einweg-BettschutzeinlagenSchutz von Matratze und BettwäscheJe nach Versorgungssituation, oft täglich
Medizinische GesichtsmaskenSchutz vor Tröpfcheninfektionen bei engem PflegekontaktBei entsprechendem Pflegekontakt
SchutzschürzenSchutz der Kleidung bei Kontakt mit KörperflüssigkeitenNach Bedarf bei entsprechenden Tätigkeiten

Ob ein konkretes Produkt im Einzelfall erstattungsfähig ist, hängt von der Einordnung im Hilfsmittelverzeichnis und der Genehmigung durch die Pflegekasse ab. Details zu einer konkreten Zusammenstellung auf Was kann konkret in einer Pflegebox enthalten sein?.

Was zählt NICHT zu den Verbrauchspflegehilfsmitteln?

Folgende Produkte werden häufig fälschlich dazugezählt, unterliegen aber in der Regel anderen Leistungswegen bzw. anderen Produktgruppen: Windeln und Inkontinenzhosen, Rollatoren, Pflegebetten, Rollstühle, Duschstühle, Hausnotruf sowie medizinische Verbandsmittel. Die genaue Abgrenzung bei saugenden Inkontinenzprodukten erklären wir auf Inkontinenzhilfsmittel erklärt.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegebedürftige können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf diese Leistung haben. Ausschlaggebend sind im Wesentlichen:

  • ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5,
  • die Versorgung im häuslichen Bereich,
  • ein tatsächlicher Pflegebedarf an den jeweiligen Produkten,
  • dass kein anderer Leistungsträger zuständig ist.

Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Pflegekasse im Einzelfall – eine pauschale Zusage gibt es nicht.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bei Pflegegrad 1

Auch mit Pflegegrad 1 kann grundsätzlich Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bestehen, wenn die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr zu den einzelnen Pflegegraden auf Pflegegrad 1 bis 5.

Warum gibt es 42 € für Pflegehilfsmittel?

Die Pflegekasse übernimmt für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel seit dem 1. Januar 2025 Aufwendungen von bis zu 42 € pro Monat. Dieser Betrag gilt auch 2026.

  • 42 € sind ein Höchstbetrag, keine feste monatliche Zahlung.
  • Es handelt sich nicht um eine zusätzliche Pflegegeldzahlung.
  • Die Leistung kann über einen Vertragspartner direkt abgerechnet oder bei selbst beschafften erstattungsfähigen Produkten als Kostenerstattung erbracht werden.
  • Nur tatsächlich erstattungsfähige Pflegehilfsmittel werden berücksichtigt.
  • Ein nicht verbrauchter Betrag steht nicht einfach frei zur Verfügung.
  • Kosten oberhalb des Höchstbetrags können selbst zu tragen sein.

Details zu Abrechnung und möglichen Mehrkosten auf Was kostet eine Pflegebox?.

Beispiel

Benötigte erstattungsfähige Produkte im Monat: 35 €

→ Die Kosten können bei erfüllten Voraussetzungen innerhalb des Höchstbetrags übernommen werden.

Benötigte Produkte: 50 €

→ Maximal 42 € fallen unter den gesetzlichen monatlichen Höchstbetrag; darüber hinausgehende Kosten können gegebenenfalls selbst zu tragen sein.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

  1. Bedarf feststellen.
  2. Produkte bzw. Versorgung auswählen.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen bzw. durch einen Leistungserbringer unterstützen lassen.
  4. Entscheidung der Pflegekasse abwarten.
  5. Versorgung starten.

Konkrete Formulare und Abläufe können sich je nach Pflegekasse und Anbieter unterscheiden. Einen Überblick über alle Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie auf Pflegeleistungen im Überblick.

Brauche ich ein Rezept für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Nein, grundsätzlich nicht. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden über einen Antrag bei der Pflegekasse ausgelöst – nicht über eine ärztliche Verordnung wie bei Hilfsmitteln der Krankenversicherung. Eine Einschätzung des Bedarfs durch eine Pflegefachperson kann im Antragsprozess sinnvoll sein, ersetzt aber kein Rezept. Die konkrete Abwicklung kann je nach Anbieter variieren.

Vergleich: Verbrauchspflegehilfsmittel, technische Hilfsmittel & Co.

KategorieBeispielTypischer Kostenträger
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittelz. B. Einmalhandschuhe, DesinfektionsmittelPflegekasse
Technische Pflegehilfsmittelz. B. Pflegebett, RollatorPflegekasse
Medizinische Hilfsmittelz. B. saugende Inkontinenzproduktein der Regel Krankenkasse
PflegeboxLiefer-/Zusammenstellungsmodell für Verbrauchspflegehilfsmittelabhängig von der genehmigten Pflegekassenleistung

Diese Zuordnung gilt in der Regel, im Einzelfall sind Ausnahmen möglich – etwa wenn mehrere Leistungsträger an der Versorgung beteiligt sind.

Pflegehilfsmittel bequem als Pflegebox beziehen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bei geeigneten Anbietern regelmäßig zusammengestellt und geliefert werden. Das wird häufig als „Pflegebox“ bezeichnet. Mehr über Pflegeboxen erfahren oder direkt Anspruch prüfen.

Pflegehilfsmittel regelmäßig liefern lassen

Die BeleschBox von MedicCos ist eine konkrete Versorgungslösung: Sie stellt die erstattungsfähigen Pflegehilfsmittel zusammen, liefert sie monatlich und übernimmt die Abrechnung mit der Pflegekasse.

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Häufige Fragen

Welche Pflegehilfsmittel zählen zu den 42 €?

Produkte aus der Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses, z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen und geeignete Bettschutzeinlagen.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden und einen tatsächlichen Bedarf an den Produkten haben, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch nach § 40 SGB XI haben.

Gibt es 42 € bei Pflegegrad 1?

Ja. Der Anspruch besteht grundsätzlich unabhängig vom konkreten Pflegegrad zwischen 1 und 5, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Werden die 42 € bar ausgezahlt?

Nein, es gibt keine pauschale Auszahlung ohne entsprechende Versorgung. § 40 Abs. 2 SGB XI erlaubt aber ausdrücklich auch eine Kostenerstattung, wenn erstattungsfähige Pflegehilfsmittel selbst beschafft wurden. Alternativ rechnen Vertragspartner häufig direkt mit der Pflegekasse ab.

Muss ich jeden Monat 42 € ausschöpfen?

Nein. Der Betrag ist ein Höchstbetrag für den tatsächlichen Bedarf, keine Pflicht. Ein nicht genutzter Betrag steht nicht einfach frei zur Verfügung.

Brauche ich ein Rezept?

Grundsätzlich nicht. Die Leistung wird über einen Antrag bei der Pflegekasse ausgelöst, nicht über eine ärztliche Verordnung.

Kann ich mir die Produkte selbst aussuchen?

Innerhalb des Hilfsmittelverzeichnisses und je nach Anbieter lässt sich die Zusammenstellung häufig anpassen.

Was ist der Unterschied zur Pflegebox?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind die gesetzliche Leistung nach § 40 SGB XI. Die Pflegebox ist ein praktisches Liefermodell, mit dem Anbieter diese Produkte regelmäßig zusammenstellen und versenden.

Sind Windeln Teil der 42-€-Leistung?

Nein. Saugende Inkontinenzprodukte wie Windeln zählen zu den medizinischen Hilfsmitteln und werden über die Krankenkasse per Rezept verordnet, nicht über die 42-€-Leistung der Pflegeversicherung.

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