Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Die Beträge sind monatliche Höchstbeträge bei vollständigem Pflegegeldbezug. Bei einer Kombination mit Pflegesachleistungen kann sich der ausgezahlte Pflegegeldbetrag anteilig reduzieren (siehe Kombinationsleistung).
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die ihre häusliche Pflege selbst organisieren. Die Pflege muss in geeigneter Weise sichergestellt sein – typischerweise durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere nichtprofessionelle Pflegepersonen. Pflegegeld ist dabei nicht mit einem Gehalt der pflegenden Person zu verwechseln: Es steht rechtlich der pflegebedürftigen Person zu, die frei darüber verfügen kann.
Wer bekommt Pflegegeld?
Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5
Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld.
Häusliche Pflege
Pflegegeld ist eine Leistung für die Versorgung im häuslichen Umfeld.
Pflege wird selbst sichergestellt
Die erforderliche körperbezogene Pflege, Betreuung und Hilfe bei der Haushaltsführung muss in geeigneter Weise organisiert sein.
Antrag über die Pflegekasse
Die konkrete Leistungsgewährung erfolgt über die Pflegekasse bzw. die private Pflegepflichtversicherung.
Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?
Nein. Pflegegrad 1 berechtigt 2026 nicht zum Pflegegeld. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können aber andere Leistungen nutzen:
- Entlastungsbetrag bis 131 € monatlich
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 € monatlich unter den Voraussetzungen
- Pflegeberatung
- technische Pflegehilfsmittel
- Zuschuss zur Wohnraumanpassung
Eine vollständige Übersicht finden Sie auf Pflegeleistungen im Überblick.
Pflegegeld je Pflegegrad
Pflegegeld bei Pflegegrad 2
347 € monatlich.
Pflegegeld bei Pflegegrad 3
599 € monatlich.
Pflegegeld bei Pflegegrad 4
800 € monatlich.
Pflegegeld bei Pflegegrad 5
990 € monatlich.
Wird das Pflegegeld an den Angehörigen ausgezahlt?
Nein. Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich die pflegebedürftige Person. Das Pflegegeld wird an sie ausgezahlt. Sie kann darüber verfügen und es beispielsweise als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben. Mehr dazu auf Pflege durch Angehörige.
Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Kann ich Pflegegeld bekommen, wenn ein Pflegedienst kommt? Ja. Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können als sogenannte Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI miteinander verbunden werden. Wird nur ein Teil des Sachleistungsbudgets verbraucht, kann anteilig Pflegegeld gezahlt werden: Der genutzte prozentuale Anteil der Pflegesachleistung reduziert den Pflegegeldanspruch entsprechend.
Vereinfachtes Beispiel für Pflegegrad 2: Die maximale Pflegesachleistung 2026 liegt bei 796 €. Werden davon 50 % verwendet, bleiben grundsätzlich 50 % des Pflegegeldes. Bei einem Pflegegeld von 347 € entspricht das rechnerisch 173,50 € – das BMG verwendet für ein entsprechendes Beispiel gerundet 173 €. Diese Berechnung ist eine vereinfachte Darstellung; die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Mehr zur häuslichen Pflege auf Pflege zu Hause und Pflegeleistungen im Überblick.
Muss ich bei Pflegegeld einen Beratungsbesuch machen?
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss 2026 bei Pflegegrad 2 bis 5 grundsätzlich einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 können die Beratung freiwillig weiterhin vierteljährlich nutzen. Pflegegrad 1 kann freiwillig einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch nutzen. Wird die Kombinationsleistung genutzt, richtet sich die Beratungspflicht anteilig nach dem jeweiligen Pflegegeldbezug.
Der Beratungsbesuch soll:
- die Qualität der häuslichen Pflege sichern,
- pflegende Personen unterstützen,
- praktische pflegefachliche Hilfestellung geben.
Mehr zu den unterschiedlichen Beratungsangeboten auf Pflegeberatung.
Kann die Beratung per Video stattfinden?
Nach aktuellem BMG-Stand kann bis einschließlich 31. März 2027 auf Wunsch jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden. Die erstmalige Beratung muss weiterhin in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.
Was passiert, wenn der verpflichtende Beratungsbesuch fehlt?
Nimmt eine pflegegeldbeziehende Person den verpflichtenden Beratungsbesuch nicht wahr, kann die Pflegekasse das Pflegegeld nach § 37 Abs. 6 SGB XI angemessen kürzen oder in besonders schweren Fällen ganz entziehen. Vor einer Kürzung erfolgt üblicherweise eine Erinnerung durch die Pflegekasse.
Wie beantrage ich Pflegegeld?
- Pflegegrad bzw. Pflegeleistungen bei der Pflegekasse beantragen.
- Begutachtung und Pflegegradentscheidung abwarten.
- Häusliche Versorgung festlegen.
- Pflegegeld als gewünschte Leistungsform wählen.
- Auszahlung durch die Pflegekasse bzw. den privaten Versicherer.
Bei bereits vorhandenem Pflegegrad können sich die Abläufe unterscheiden. Mehr zur Einstufung auf Pflegegrad 1 bis 5.
Wann wird Pflegegeld ausgezahlt?
Pflegegeld wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Der Anspruch besteht grundsätzlich ab dem Tag der Antragstellung, sofern die Voraussetzungen zu diesem Zeitpunkt bereits vorlagen. Der genaue Zahltag kann sich je nach Pflegekasse unterscheiden.
Wird Pflegegeld im Krankenhaus weitergezahlt?
Bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt wird das Pflegegeld für bis zu vier Wochen weitergezahlt (§ 34 SGB XI). Eine Verlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn keine Verhinderungspflege organisiert werden kann.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege?
Während Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird das bisher bezogene bzw. anteilige Pflegegeld jeweils für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in halber Höhe weitergezahlt. Mehr zu beiden Leistungen auf Pflegeleistungen im Überblick.
Kann ich Pflegegeld und Entlastungsbetrag gleichzeitig bekommen?
Ja, grundsätzlich können beide Leistungen bei Vorliegen der Voraussetzungen parallel relevant sein. Der Entlastungsbetrag ist aber eine andere, zweckgebundene Leistung – er wird nicht einfach als zusätzlicher Barbetrag zum Pflegegeld ausgezahlt. Mehr dazu auf Entlastungsbetrag 2026.
Zusätzlich zum Pflegegeld: Pflegehilfsmittel
Pflegegeld und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind unterschiedliche Leistungen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich bis zu 42 € monatlich für Verbrauchspflegehilfsmittel erhalten. Das Pflegegeld wird dadurch nicht automatisch reduziert.
Sie pflegen einen Angehörigen?
Pflegegeld ist nur eine von mehreren Leistungen, die bei häuslicher Angehörigenpflege wichtig sein können – etwa auch Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Beratung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5, jeweils monatlich.
Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?
Nein, bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Anspruch besteht aber auf den Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Wer bekommt das Pflegegeld ausgezahlt?
Die pflegebedürftige Person selbst. Sie entscheidet frei, wie sie das Geld einsetzt, etwa als Anerkennung für pflegende Angehörige.
Muss ich das Pflegegeld versteuern?
Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person erhält, ist grundsätzlich steuerfrei, solange es zur Sicherstellung der Pflege verwendet wird.
Kann Pflegegeld mit einem Pflegedienst kombiniert werden?
Ja, über die Kombinationsleistung. Wird nur ein Teil der Pflegesachleistung genutzt, bleibt anteilig Pflegegeld erhalten.
Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?
Bei ausschließlichem Pflegegeldbezug grundsätzlich einmal pro Halbjahr (Pflegegrad 2 bis 5). Pflegegrad 4 und 5 können die Beratung freiwillig weiterhin vierteljährlich nutzen.
Was passiert, wenn der Beratungsbesuch fehlt?
Die Pflegekasse kann das Pflegegeld nach § 37 Abs. 6 SGB XI kürzen oder in besonders schweren Fällen entziehen, in der Regel nach vorheriger Erinnerung.
Wird Pflegegeld bei Verhinderungspflege weitergezahlt?
Ja, während Verhinderungspflege wird das bisherige Pflegegeld für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.
Wird Pflegegeld bei Kurzzeitpflege weitergezahlt?
Ja, auch während Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.
Kann Pflegegeld zusätzlich zu Pflegehilfsmitteln bezogen werden?
Ja. Pflegegeld und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 € monatlich) sind unabhängige Leistungen und schließen sich nicht gegenseitig aus.
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- Entlastungsbetrag 2026
131 € monatlich zusätzlich nutzen.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bis zu 42 € monatlich, unabhängig vom Pflegegeld.