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Pflegewissen

Pflegeberatung 2026: Anspruch, Ablauf und kostenlose Hilfe

Versicherte haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung durch ihre Pflegeversicherung. Die Beratung hilft dabei, Pflegeleistungen auszuwählen, Anträge und Versorgung zu organisieren und einen individuellen Versorgungsplan zu erstellen. Sie ist von dem verpflichtenden Beratungsbesuch für bestimmte Pflegegeldbeziehende zu unterscheiden.

Pflegeberatung oder Beratungsbesuch – was ist der Unterschied?

Beide Begriffe werden oft verwechselt, meinen aber unterschiedliche Dinge. Die folgende Übersicht bleibt für die gesamte Seite die Grundlage:

Pflegeberatung § 7aBeratungsbesuch § 37 Abs. 3
Zweckindividuelle Beratung und VersorgungsplanungQualität der häuslichen Pflege sichern und Pflegepersonen unterstützen
Für wen?Anspruchsberechtigte sowie unter Voraussetzungen Angehörigeinsbesondere Pflegegeldbeziehende im häuslichen Bereich
Pflicht?grundsätzlich freiwilligbei ausschließlichem Pflegegeld PG2–5 verpflichtend
Häufigkeitnach individuellem BeratungsbedarfPG2–5 grundsätzlich halbjährlich; PG4/5 freiwillig auch vierteljährlich
OrtBeratungsstelle, auf Wunsch auch zu Hause bzw. ergänzend digitalgrundsätzlich eigene Häuslichkeit; zeitweise teilweise per Video möglich
Rechtsgrundlage§ 7a SGB XI§ 37 Abs. 3 SGB XI

Was macht eine Pflegeberatung?

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine individuelle Beratung und Hilfestellung für Menschen mit Pflegebedarf. Sie soll dabei helfen, passende Sozialleistungen und Unterstützungsangebote auszuwählen, zu organisieren und aufeinander abzustimmen.

Dazu gehören insbesondere:

  • individuellen Hilfebedarf erfassen
  • vorhandene Leistungen erklären
  • individuellen Versorgungsplan erstellen
  • benötigte Maßnahmen koordinieren
  • Umsetzung bei Bedarf begleiten
  • Versorgungsplan bei Veränderungen anpassen
  • über Entlastungsmöglichkeiten für Pflegepersonen informieren

Pflegeberatung ist keine medizinische Behandlung, sondern eine organisatorische und soziale Unterstützung.

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?

Anspruch besteht insbesondere für Versicherte, die

  • bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten,
  • Leistungen beantragt haben und erkennbaren Beratungsbedarf haben,
  • oder sich wegen ihres Pflegebedarfs an die Pflegekasse wenden, um Pflegebedürftigkeit feststellen zu lassen.

Ein Pflegegrad muss für die erste Beratung nicht zwingend bereits festgestellt sein. Mehr zur Feststellung selbst auf Pflegegrad verstehen.

Können sich auch Angehörige beraten lassen?

Ja. Auch pflegende Angehörige und weitere Personen können Pflegeberatung nutzen. Dafür ist grundsätzlich die Zustimmung der pflegebedürftigen Person erforderlich. Die pflegebedürftige Person muss nicht zwingend bei jedem Beratungsgespräch selbst teilnehmen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie schnell bekomme ich einen Beratungstermin?

Wenn ein Antrag auf Leistungen gestellt bzw. ein Begutachtungsbedarf zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erklärt wird, soll die Pflegekasse einen konkreten Beratungstermin anbieten, der grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen stattfinden soll. Alternativ kann sie einen Beratungsgutschein für eine unabhängige und neutrale Beratungsstelle zur Verfügung stellen, der innerhalb derselben Frist eingelöst werden kann.

Diese Frist bezieht sich auf den beschriebenen gesetzlichen Anlass – nicht jede Pflegeberatung findet automatisch innerhalb von zwei Wochen statt.

Ist Pflegeberatung kostenlos?

Die gesetzliche Pflegeberatung nach § 7a wird im Rahmen der Pflegeversicherung bereitgestellt bzw. zulasten der Pflegekasse durchgeführt. Für gesetzlich Versicherte entstehen für die gesetzlich vorgesehene Beratung grundsätzlich keine zusätzlichen Beratungskosten.

Davon zu unterscheiden sind private, kommerzielle Pflegeberatungsangebote – diese sind nicht automatisch dasselbe wie die gesetzliche Pflegeberatung.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Pflegekasse

Erste Anlaufstelle für gesetzlich Versicherte.

Pflegeberater der Pflegeversicherung

Persönlich zuständige Ansprechpartner können bei Leistungen, Anträgen und Versorgungsplanung unterstützen.

Pflegestützpunkt

Regionale Beratungsstellen, in denen verschiedene pflegerische, medizinische und soziale Unterstützungsangebote gebündelt werden. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Private Pflegeversicherung

Privat Pflegeversicherte wenden sich an ihre private Pflege-Pflichtversicherung bzw. deren Pflegeberatungsangebot.

Was ist ein Pflegestützpunkt?

Pflegestützpunkte bündeln Beratung und Unterstützung rund um Pflege, medizinische Versorgung und soziale Leistungen vor Ort. Sie können beispielsweise helfen bei:

  • Pflegeleistungen
  • Anträgen
  • Pflegediensten
  • Pflegeheimen
  • Wohnraumanpassung
  • Entlastungsangeboten
  • regionalen Hilfen

Pflegestützpunkte gibt es nicht automatisch in jeder Region. Die Pflegekasse kann über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt informieren.

Kann die Pflegeberatung zu mir nach Hause kommen?

Ja. Die Pflegeberatung nach § 7a kann auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung durchgeführt werden. Das ist nicht mit dem verpflichtenden Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 zu verwechseln, der weiter unten separat erklärt wird.

Ist Pflegeberatung auch online möglich?

Pflegeberatung kann durch barrierefreie digitale Angebote ergänzt bzw. unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch digital durchgeführt werden. Nicht jede Pflegekasse bietet jeden Beratungstermin vollständig per Video an – das hängt von der jeweiligen Pflegekasse und der Situation ab.

Was ist ein Versorgungsplan?

Ein Pflegeberater kann einen individuellen Versorgungsplan erstellen. Dieser kann festhalten:

  • welche Leistungen benötigt werden
  • welche Anbieter oder Hilfen infrage kommen
  • welche Anträge notwendig sind
  • wie verschiedene Unterstützungsangebote kombiniert werden können
  • wann die Versorgung überprüft werden sollte

Der Versorgungsplan ist auf die konkrete Situation zugeschnitten.

Wann sollte ich Pflegeberatung nutzen?

Pflegebedürftigkeit tritt plötzlich auf

Pflegegrad und Versorgung müssen organisiert werden.

Pflegegrad wurde gerade bewilligt

Leistungen sinnvoll auswählen.

Angehörige übernehmen die Pflege

Pflegegeld, Entlastung, Pflegehilfsmittel und Beratung koordinieren. Mehr dazu auf Pflege durch Angehörige.

Ein Pflegedienst wird benötigt

Pflegesachleistungen und Anbieter verstehen.

Die bisherige Pflege funktioniert nicht mehr

Versorgung neu planen.

Pflegeperson ist überlastet oder fällt aus

Entlastungsangebote und Vertretungsmöglichkeiten prüfen.

Pflege ist neu – womit sollte ich anfangen?

Eine sinnvolle Reihenfolge:

  1. Pflegebedarf einschätzen
  2. Pflegekasse kontaktieren
  3. Pflegegrad beantragen bzw. Begutachtung einleiten
  4. Pflegeberatung nutzen
  5. passende Leistungen auswählen
  6. Versorgung organisieren

Was ist der Beratungsbesuch bei Pflegegeld?

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist keine allgemeine Pflegeberatung. Er soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern und Pflegebedürftige sowie Pflegepersonen praktisch unterstützen. Aktuell gilt 2026:

  • Pflegegrad 2–5 mit ausschließlichem Pflegegeldbezug: grundsätzlich einmal pro Halbjahr verpflichtend.
  • Pflegegrad 4–5: zusätzlich freiwillig einmal pro Vierteljahr möglich.
  • Pflegegrad 1: freiwillig einmal pro Halbjahr.
  • Nutzer ambulanter Pflegesachleistungen: können ebenfalls freiwillig halbjährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit nutzen.

Kann der Beratungsbesuch per Video stattfinden?

Bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung nach § 37 Abs. 3 per Videokonferenz stattfinden. Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden.

Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch nicht mache?

Wird der verpflichtende Beratungsbesuch bei ausschließlichem Pflegegeldbezug nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen und im Wiederholungsfall entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI).

Welche Leistungen kann eine Pflegeberatung erklären?

Auch Pflegehilfsmittel können Teil der Beratung sein

Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Pflegehilfsmittel erhalten. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse bis zu 42 € monatlich.

PflegeKlaro informiert über Beratungsansprüche und Beratungswege, ist aber selbst keine Pflegeberatungsstelle. Die individuelle Beratung findet über Pflegekasse, Pflegeberater oder Pflegestützpunkt statt.

Neben den gesetzlich vorgesehenen Beratungsangeboten existieren private und kommerzielle Beratungsdienste. Diese sind nicht automatisch dasselbe wie die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – Kosten und Leistungen privater Anbieter können abweichen.

Häufige Fragen

Ist Pflegeberatung kostenlos?

Ja, die gesetzlich vorgesehene Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist für Versicherte kostenlos. Private, kommerzielle Beratungsangebote sind davon zu unterscheiden.

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?

Versicherte, die bereits Leistungen erhalten, Leistungen beantragt haben oder sich wegen ihres Pflegebedarfs an die Pflegekasse wenden.

Brauche ich bereits einen Pflegegrad?

Nein, ein Pflegegrad muss für die erste Beratung nicht zwingend bereits festgestellt sein.

Können Angehörige eine Pflegeberatung nutzen?

Ja, mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person können auch pflegende Angehörige die Beratung nutzen.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Bei entsprechendem Anlass soll die Pflegekasse einen Termin oder Beratungsgutschein grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen anbieten.

Was ist ein Pflegestützpunkt?

Eine regionale Beratungsstelle, die pflegerische, medizinische und soziale Unterstützungsangebote bündelt. Nicht in jeder Region vorhanden.

Kann die Beratung bei mir zu Hause stattfinden?

Ja, die Pflegeberatung nach § 7a kann auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung stattfinden.

Ist Pflegeberatung Pflicht?

Nein, die Pflegeberatung nach § 7a ist grundsätzlich freiwillig. Verpflichtend ist dagegen der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 bei ausschließlichem Pflegegeldbezug.

Was ist der Unterschied zum Beratungsbesuch nach § 37?

Die Pflegeberatung nach § 7a dient der individuellen Versorgungsplanung. Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 sichert die Qualität der häuslichen Pflege und ist bei ausschließlichem Pflegegeldbezug verpflichtend.

Wie oft muss der Beratungsbesuch bei Pflegegeld stattfinden?

Pflegegrad 2 bis 5 mit ausschließlichem Pflegegeldbezug grundsätzlich halbjährlich, Pflegegrad 4 und 5 freiwillig auch vierteljährlich.

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