Stand: 6. Oktober 2026 · Redaktion PflegeKlaro
Die Verbindung zur Notrufzentrale vergleichen
Der Funksender am Handgelenk und die Verbindung der Basisstation zur Leitstelle sind zwei verschiedene Verbindungen. Beide müssen funktionieren.
- Mobilfunk
- Zu prüfenEmpfang in der Wohnung
- Wichtige RückfrageWelches Netz nutzt das Gerät und wer bezahlt die SIM-Karte?
- Internet
- Zu prüfenRouter, Anschluss und Verfügbarkeit
- Wichtige RückfrageWas passiert bei Router- oder Internetausfall?
- Alternative Verbindung
- Zu prüfenGerätespezifische Ausfallsicherung
- Wichtige RückfrageGibt es einen zweiten Übertragungsweg?
- Akku der Basisstation
- Zu prüfenÜberbrückung bei Stromausfall
- Wichtige RückfrageWie lange hält der Akku laut Hersteller und wann wird er geprüft?
| Verbindung | Zu prüfen | Wichtige Rückfrage |
|---|---|---|
| Mobilfunk | Empfang in der Wohnung | Welches Netz nutzt das Gerät und wer bezahlt die SIM-Karte? |
| Internet | Router, Anschluss und Verfügbarkeit | Was passiert bei Router- oder Internetausfall? |
| Alternative Verbindung | Gerätespezifische Ausfallsicherung | Gibt es einen zweiten Übertragungsweg? |
| Akku der Basisstation | Überbrückung bei Stromausfall | Wie lange hält der Akku laut Hersteller und wann wird er geprüft? |
Ist ohne Festnetz automatisch auch unterwegs möglich?
Nein. Eine stationäre Basisstation mit Mobilfunk sendet den Alarm über das Mobilfunknetz, kann aber trotzdem nur mit einem Sender in begrenzter Funkreichweite zusammenarbeiten. Der fehlende Telefonanschluss sagt nichts darüber aus, wie weit Sie sich von der Basis entfernen dürfen.
Für Spaziergänge oder Einkäufe benötigen Sie ein mobiles Gerät, das selbst eine Verbindung aufbauen kann. Lassen Sie sich den Unterschied zwischen Übertragungsweg und Nutzungsbereich im Angebot zeigen.
Wie prüfen Sie Empfang und Ausfallsicherheit?
Vereinbaren Sie eine Prüfung am vorgesehenen Standort. Fragen Sie, ob ein Testalarm im Bad, Schlafzimmer und anderen regelmäßig genutzten Räumen möglich ist. Ein Handyempfang in einem anderen Netz ist kein verlässlicher Beleg für den Empfang des Notrufgeräts.
Klären Sie, wie Verbindungsstörungen gemeldet werden und wer darauf reagiert. Bei internetgebundenen Systemen sollte ausdrücklich erklärt werden, welche Komponenten Strom benötigen und ob eine alternative Alarmübertragung vorhanden ist. Die genaue Ausstattung ist geräteabhängig.
Welche Kosten gehören ins Angebot?
Fragen Sie nach SIM-Karte, Datenverbindung, Einrichtung und Wartung. Halten Sie fest, ob diese Leistungen im monatlichen Preis enthalten sind. Prüfen Sie außerdem, ob ein Tarifwechsel oder eine Änderung des Wohnorts Anpassungen notwendig macht.
Wenn eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse gewünscht ist, lassen Sie diese für das konkrete Angebot prüfen. Eine technische Lösung ohne Festnetz ist keine eigenständige Zusage für die Übernahme aller Kosten.
Vor der Einrichtung klären
- Stationäre oder mobile Nutzung gewünscht?
- Übertragung über welches Mobilfunknetz oder welchen Anschluss?
- Funktionstest am tatsächlichen Einsatzort vereinbart?
- Ausfallmeldung und Akkulaufzeit schriftlich dokumentiert?
- SIM- und Verbindungskosten vollständig im Angebot?
Häufige Fragen
Reicht WLAN für einen Hausnotruf?
Nur wenn das konkrete Gerät dafür vorgesehen ist. Fragen Sie nach technischen Voraussetzungen und dem Ablauf bei Ausfall von Router, Strom oder Internet.
Brauche ich eine eigene SIM-Karte?
Das hängt vom Anbieter ab. Bei manchen Angeboten ist die Mobilfunkverbindung Teil des Vertrags; bei anderen müssen einzelne Kosten oder Voraussetzungen separat geklärt werden.
Weiterlesen
- Hausnotruf im Vergleich
Hausnotruf auswählen: stationäre und mobile Systeme, Leitstelle, Zusatzkosten und Voraussetzungen für die Kostenübernahme verständlich vergleichen.
- Notrufarmband auswählen
Notrufarmband auswählen: Leitstelle oder Angehörige, GPS, Sturzerkennung, Akku und Bedienbarkeit anhand konkreter Kriterien vergleichen.
Weitere Unterstützung für die Pflege zu Hause
Auch die laufende Versorgung und die Organisation der Pflege gehören zur Planung. Unsere Ratgeber erklären, welche Leistungen unter den jeweiligen Voraussetzungen infrage kommen.
Quellen
Zuletzt geprüft: 06.10.2026