Welche Arten von Pflegehilfsmitteln gibt es?
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Produkte, die regelmäßig verbraucht werden, etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Vertiefung auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Technische Pflegehilfsmittel
Produkte bzw. Geräte, die länger verwendet werden und die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Details dazu weiter unten.
Nicht jedes Hilfsmittel im Pflegealltag lässt sich eindeutig einer dieser beiden Gruppen zuordnen – manche Produkte fallen je nach Einzelfall in die Zuständigkeit der Krankenversicherung (siehe unten).
Wann ist etwas ein Pflegehilfsmittel?
Nach § 40 Abs. 1 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn diese die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen – und nicht bereits wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder einem anderen Leistungsträger zu übernehmen sind. Diese Abgrenzung ist zentral für die Frage, welche Kasse zuständig ist.
Pflegekasse oder Krankenkasse – wer zahlt?
Pflegekasse
Wenn das Hilfsmittel primär die Pflege erleichtert, Beschwerden im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit lindert oder die Selbstständigkeit im Pflegealltag unterstützt.
Krankenkasse
Wenn das Hilfsmittel insbesondere eine Krankheit behandelt, eine Behinderung ausgleicht oder medizinisch erforderlich ist. Das Bundesministerium für Gesundheit weist darauf hin, dass ärztlich verordnete Rollstühle oder Gehhilfen grundsätzlich über die Krankenkasse laufen können. Welche Kasse im Einzelfall zuständig ist, hängt von der konkreten Versorgungssituation ab.
Vergleichstabelle
| Kategorie | Beispiele | Typischer Kostenträger | Kostenregel |
|---|---|---|---|
| Verbrauchspflegehilfsmittel | z. B. bestimmte Einmalprodukte | Pflegekasse | bis zu 42 € monatlich |
| Technische Pflegehilfsmittel | z. B. geeignete Hilfsmittel aus dem Verzeichnis | Pflegekasse | grundsätzlich Kostenübernahme, ggf. Zuzahlung |
| Medizinische Hilfsmittel | z. B. ärztlich notwendige Hilfsmittel | Krankenkasse | nach SGB V |
| Pflegebox | Liefermodell für Verbrauchspflegehilfsmittel | Pflegekasse im Rahmen der genehmigten Leistung | bis 42 € relevant |
Diese Zuordnung gilt in der Regel; im Einzelfall sind Ausnahmen möglich.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse 2026 unter den gesetzlichen Voraussetzungen Aufwendungen bis zu 42 € monatlich. Maßgeblich ist die Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses (Fortschreibung vom 24. Februar 2025, bekannt gemacht am 19. März 2025).
Was sind technische Pflegehilfsmittel?
Technische Pflegehilfsmittel werden nicht laufend verbraucht, sondern länger genutzt. Der GKV-Spitzenverband führt dafür verschiedene Produktgruppen im Pflegehilfsmittelverzeichnis. Produkte wie Rollstuhl, Rollator oder Duschstuhl können je nach konkreter Versorgung entweder Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel der Krankenversicherung sein – eine pauschale Zuordnung ist ohne Prüfung des Einzelfalls nicht möglich.
Für die häusliche Pflege erklärt unser Pflegebett-Ratgeberpassende Ausstattung, Antrag und mögliche leihweise Versorgung. Für längere Wege im Wohnumfeld erklärt unser Elektromobil-RatgeberAuswahl, sichere Bedienung und den möglichen Versorgungsweg über die Krankenkasse. Bei einer Gehhilfe hilft unser Rollator-Vergleich nach Einsatzort und Bedienung. Für die Auswahl eines Notrufsystems finden Sie im Hausnotruf-Ratgeber die wichtigsten Fragen zu Alarmweg, Technik und Kostenübernahme.
Muss ich für technische Pflegehilfsmittel zuzahlen?
Versicherte ab 18 Jahren müssen bei technischen bzw. sonstigen Pflegehilfsmitteln grundsätzlich 10 % der Kosten zuzahlen, höchstens jedoch 25 € je Pflegehilfsmittel. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gilt diese Zuzahlungsregel nicht. Ausnahmen und Befreiungen richten sich nach § 40 SGB XI – nicht in jedem Einzelfall muss zwingend gezahlt werden.
Werden technische Pflegehilfsmittel gekauft oder ausgeliehen?
Größere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt. Nach § 40 SGB XI sollen Pflegekassen technische Pflegehilfsmittel in geeigneten Fällen vorrangig leihweise überlassen. Die Ablehnung einer zumutbaren leihweisen Versorgung kann Folgen für die Kostenübernahme haben.
Gibt es Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1?
Ja. Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können grundsätzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere Verbrauchspflegehilfsmittel bis 42 € monatlich können auch bei Pflegegrad 1 relevant sein. Mehr dazu auf Pflegegrad 1 bis 5 und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?
- Bedarf feststellen.
- Prüfen, ob Pflegekasse oder Krankenkasse zuständig ist.
- Geeignetes Pflegehilfsmittel auswählen.
- Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen bzw. den Anbieterprozess nutzen.
- Entscheidung abwarten.
- Versorgung erhalten.
Ein Rezept ist dafür nicht in jedem Fall erforderlich – das hängt vom jeweiligen Hilfsmittel und der Zuständigkeit ab. § 40 SGB XI berücksichtigt außerdem Empfehlungen von Pflegefachpersonen: Diese können unter bestimmten Voraussetzungen ein Pflegehilfsmittel empfehlen, die Empfehlung wird im vorgesehenen Verfahren an die Kranken- oder Pflegekasse übermittelt – eine automatische Genehmigung ist damit aber nicht verbunden.
Nach § 40 Abs. 7 SGB XI gelten für die Entscheidung grundsätzlich Fristen: in der Regel bis zu drei Wochen, bei Beteiligung einer Pflegefachperson bzw. des Medizinischen Dienstes in bestimmten Fällen bis zu fünf Wochen. Bei Unsicherheiten zum Ablauf hilft eine Pflegeberatung weiter. Mehr zur häuslichen Versorgung insgesamt auf Pflege zu Hause.
Was ist das Pflegehilfsmittelverzeichnis?
Der GKV-Spitzenverband führt das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis. Es gibt Orientierung darüber, welche Produktarten im Rahmen der gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegeversicherung vorgesehen sind. Die Aufnahme eines Produkts garantiert dabei nicht automatisch einen individuellen Anspruch – dieser richtet sich stets nach den gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall.
Verbrauchspflegehilfsmittel bequem als Pflegebox erhalten
Mehrere regelmäßig benötigte Verbrauchspflegehilfsmittel können bei spezialisierten Anbietern als sogenannte Pflegebox zusammengestellt und geliefert werden. Die Pflegebox selbst ist keine eigene gesetzliche Leistung, sondern ein praktisches Liefermodell für die gesetzliche Leistung nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Details zu Inhalt und Kosten auf Was darf in eine Pflegebox? und Was kostet eine Pflegebox?.
Sind Inkontinenzprodukte Pflegehilfsmittel?
Nicht pauschal. Medizinische Inkontinenzhilfsmittel wie aufsaugende Inkontinenzprodukte können zur Hilfsmittelversorgung der Krankenversicherung gehören und sind nicht automatisch Teil der 42-€-Leistung für Verbrauchspflegehilfsmittel. Vertiefung auf Inkontinenzhilfsmittel.
Abgrenzung: Wohnraumanpassung
Umbauten wie bestimmte Maßnahmen im Bad oder an Türen sind keine Pflegehilfsmittel. Sie können unter anderen Voraussetzungen über Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds gefördert werden – 2026 bis zu 4.180 € je Maßnahme. Mehr dazu auf Pflegeleistungen im Überblick.
Wenn der Einstieg in die Badewanne schwerfällt, erklärt unser Ratgeber zum Umbau von der Badewanne zur Dusche, was ein vollständiges Angebot enthalten sollte. Den Antrag und einen möglichen Eigenanteil erläutert Badumbau: Kosten und Zuschuss.
Welche Pflegehilfsmittel könnten für Sie relevant sein?
- Regelmäßig verbrauchte Produkte? → Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Sie möchten wissen, ob Sie die 42-€-Leistung nutzen können? → Anspruch prüfen
- Sie interessieren sich für eine Pflegebox? → Pflegebox im Überblick
- Es geht um Inkontinenzversorgung? → Inkontinenzhilfsmittel
Häufige Fragen
Was zählt zu Pflegehilfsmitteln?
Produkte, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen und nicht bereits von der Krankenversicherung zu übernehmen sind – unterschieden in technische und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 40 SGB XI erfüllt sind.
Gibt es Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 1?
Ja, auch bei Pflegegrad 1 kann grundsätzlich Anspruch bestehen, insbesondere auf Verbrauchspflegehilfsmittel bis 42 € monatlich.
Wie viel zahlt die Pflegekasse?
Für Verbrauchspflegehilfsmittel bis zu 42 € monatlich. Bei technischen Pflegehilfsmitteln erfolgt grundsätzlich Kostenübernahme im gesetzlichen Rahmen, ggf. mit Zuzahlung.
Was sind technische Pflegehilfsmittel?
Länger genutzte Produkte bzw. Geräte, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern, häufig leihweise überlassen.
Was sind Verbrauchspflegehilfsmittel?
Produkte, die regelmäßig verbraucht werden, etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, erstattungsfähig bis zu 42 € monatlich.
Muss ich zuzahlen?
Bei technischen Pflegehilfsmitteln grundsätzlich 10 % der Kosten, maximal 25 € je Hilfsmittel, für Versicherte ab 18 Jahren. Für Verbrauchspflegehilfsmittel gilt diese Regel nicht.
Brauche ich ein Rezept?
Nicht in jedem Fall – das hängt vom jeweiligen Hilfsmittel und der Zuständigkeit von Pflege- oder Krankenkasse ab.
Wer zahlt: Kranken- oder Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt, wenn das Hilfsmittel primär die Pflege erleichtert. Die Krankenkasse zahlt, wenn es vor allem der Behandlung einer Krankheit oder dem Ausgleich einer Behinderung dient.
Sind Inkontinenzprodukte Teil der 42-€-Leistung?
Nicht automatisch. Medizinische, saugende Inkontinenzprodukte gehören in der Regel zur Hilfsmittelversorgung der Krankenversicherung, nicht zur 42-€-Leistung der Pflegeversicherung.
Weiterlesen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Anspruch, Produkte und die 42-€-Leistung.
- Pflegebox im Überblick
Verbrauchshilfsmittel als Liefermodell.
- Pflegebox-Anspruch prüfen
Interaktiver 3-Schritte-Check.
- Inkontinenzhilfsmittel
Abgrenzung zu medizinischen Hilfsmitteln.
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Alle Leistungen der Pflegeversicherung.
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