Pflegegrade und Punkte im Überblick
| Pflegegrad | Punkte | Bedeutung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | geringe Beeinträchtigungen |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erhebliche Beeinträchtigungen |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwere Beeinträchtigungen |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerste Beeinträchtigungen |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Besondere Bedarfskonstellationen können in bestimmten Fällen auch unabhängig vom Erreichen von 90 Punkten zu Pflegegrad 5 führen. Diese seltene Ausnahme wird individuell durch den Medizinischen Dienst bzw. Medicproof geprüft.
Was ist ein Pflegegrad?
Pflegebedürftigkeit wird nicht allein danach beurteilt, wie alt jemand ist, welche Diagnose besteht oder wie viele Stunden Hilfe benötigt werden. Entscheidend ist insbesondere: Wie selbstständig kann die Person ihren Alltag noch bewältigen? Bis 2017 wurden stattdessen Pflegestufen vergeben, die sich stärker am pflegerischen Zeitaufwand orientierten; seither zählt vor allem die Selbstständigkeit im Alltag.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Die Begutachtung betrachtet sechs Lebensbereiche, die unterschiedlich stark gewichtet werden. PflegeKlaro bietet bewusst keinen pauschalen Pflegegradrechner: Eine seriöse Einstufung hängt von zahlreichen Einzelkriterien und der offiziellen Begutachtung ab.
1. Mobilität – 10 %
Zum Beispiel Aufstehen, Positionswechsel, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Zum Beispiel Orientierung, Erinnern, Entscheidungen treffen, Gespräche verstehen.
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Zum Beispiel nächtliche Unruhe, Ängste, auffälliges Verhalten.
Module 2 und 3 werden gemeinsam mit 15 % berücksichtigt: Für die Gesamtberechnung fließt der höher gewichtete Wert aus Modul 2 oder 3 ein.
4. Selbstversorgung – 40 %
Zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettennutzung. Dieses Modul besitzt das höchste Gewicht.
5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen – 20 %
Zum Beispiel Medikamente, Arztbesuche, Therapien, bestimmte medizinisch notwendige Maßnahmen.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – 15 %
Zum Beispiel Tagesablauf gestalten, Beschäftigungen, soziale Kontakte.
| Bereich | Gewichtung |
|---|---|
| Mobilität | 10 % |
| Kognitive/kommunikative Fähigkeiten bzw. Verhaltensweisen/psychische Problemlagen | 15 % |
| Selbstversorgung | 40 % |
| Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen | 20 % |
| Alltagsgestaltung und soziale Kontakte | 15 % |
Nicht jede Einschränkung zählt gleich stark – die größte Gewichtung hat die Selbstversorgung.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
- Antrag bei der Pflegekasse stellen.
- Die Pflegekasse beauftragt die Begutachtung.
- Begutachtung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten.
- Das Gutachten wird erstellt.
- Die Pflegekasse entscheidet über den Pflegegrad.
- Schriftlicher Bescheid.
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung typischerweise durch den Medizinischen Dienst. Bei privat Pflegeversicherten gelten entsprechende Verfahren über den privaten Versicherungsbereich. Bei Fragen zum Ablauf hilft eine Pflegeberatung weiter.
Was passiert bei der Pflegebegutachtung?
Der Gutachter betrachtet nicht nur Diagnosen. Entscheidend ist, was im Alltag selbstständig möglich ist und wobei Unterstützung benötigt wird – zum Beispiel:
- Kann die Person selbst aufstehen?
- Kann sie sich waschen und anziehen?
- Kann sie Medikamente selbstständig handhaben?
- Kann sie ihren Tagesablauf strukturieren?
- Ist sie zeitlich und örtlich orientiert?
Wichtig: Die tatsächlichen Einschränkungen des Alltags sollten realistisch beschrieben werden, ohne die Situation zu beschönigen. Es gibt keine seriösen Tricks, um einen höheren Pflegegrad zu erhalten.
Vorbereitung auf die Begutachtung
- Alltägliche Hilfebedarfe vorher notieren.
- Relevante Unterlagen bereithalten.
- Medikamente und Behandlungen dokumentieren.
- Eine vertraute Pflegeperson beim Termin dabeihaben, wenn sinnvoll.
- Die tatsächliche Alltagssituation beschreiben.
Mehr zur Rolle pflegender Angehöriger auf Pflege durch Angehörige.
Welche Leistungen gibt es mit welchem Pflegegrad?
| Leistung 2026 | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld monatlich | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen bis monatlich | –* | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € | bis 131 € | bis 131 € | bis 131 € | bis 131 € |
| Verbrauchspflegehilfsmittel | bis 42 € | bis 42 € | bis 42 € | bis 42 € | bis 42 € |
* Bei Pflegegrad 1 werden keine klassischen Pflegesachleistungen gewährt. Stattdessen stehen andere Unterstützungsleistungen zur Verfügung, etwa der Entlastungsbetrag.
Das sind nicht alle Leistungen. Weitere Leistungen wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege oder Wohnraumanpassung hängen ebenfalls vom Pflegegrad und der individuellen Situation ab.
Pflegegeld nach Pflegegrad
Pflegegeld gibt es bei häuslicher Pflege grundsätzlich ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege in geeigneter Weise selbst sichergestellt wird – etwa durch Angehörige. Mehr zur Unterstützung bei häuslicher Pflege auf Pflege zu Hause.
Pflegegrad vorhanden? Auch Pflegehilfsmittel können übernommen werden
Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 können unter den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 42 € monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erhalten – zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen oder geeignete Bettschutzeinlagen.
Pflegegrad vorhanden und Verbrauchshilfsmittel nötig?
Die BeleschBox von MedicCos ist eine mögliche Versorgungslösung für erstattungsfähige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Kostenübernahme hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der Entscheidung der zuständigen Pflegekasse ab.
Hinweis: Wenn Sie über einen gekennzeichneten Partnerlink ein Angebot nutzen, kann PflegeKlaro eine Vergütung erhalten. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Was steht mir mit Pflegegrad 1 zu?
Pflegegrad 1 führt nicht zu allen Leistungen, die Pflegegrade 2 bis 5 erhalten – etwa kein Pflegegeld und keine klassischen Pflegesachleistungen. Es bestehen aber verschiedene Unterstützungsleistungen, unter den jeweiligen Voraussetzungen zum Beispiel:
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Pflegeberatung
- Zuschüsse zur Wohnraumanpassung
- technische Pflegehilfsmittel
Mehr dazu auf Pflegeleistungen im Überblick und Pflegehilfsmittel im Überblick.
Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?
Bei einem ablehnenden oder aus Sicht der betroffenen Person zu niedrigen Bescheid kann grundsätzlich geprüft werden, ob Widerspruch eingelegt werden soll. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids. Ob sich ein Widerspruch im Einzelfall lohnt, lässt sich pauschal nicht sagen – hierzu berät eine Pflegeberatung oder ein Sozialverband.
Kann der Pflegegrad später erhöht werden?
Wenn sich die Selbstständigkeit oder der Unterstützungsbedarf wesentlich verändert, kann eine erneute Begutachtung bzw. Höherstufung beantragt werden. Der Ablauf ähnelt der Erstbegutachtung: Antrag bei der Pflegekasse, erneute Begutachtung, neuer Bescheid.
Häufige Fragen
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad ist die zentrale Einstufung in der Pflegeversicherung. Er beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit einer Person im Alltag beeinträchtigt ist, und bestimmt maßgeblich die zustehenden Leistungen.
Welche Pflegegrade gibt es?
Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5, von geringen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Pflegegrad 5).
Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 2?
Für Pflegegrad 2 sind 27 bis unter 47,5 Punkte im Begutachtungsverfahren erforderlich.
Wie wird der Pflegegrad berechnet?
Der Medizinische Dienst bzw. Medicproof bewertet sechs Lebensbereiche unterschiedlich stark gewichtet, darunter Mobilität (10 %), Selbstversorgung (40 %) und den Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %). Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad.
Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
Mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Diese beauftragt anschließend die Begutachtung und entscheidet auf dieser Grundlage über den Pflegegrad.
Wie lange dauert die Entscheidung?
Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung zu entscheiden, in bestimmten Fällen auch schneller.
Gibt es Pflegegeld bei Pflegegrad 1?
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 stehen stattdessen andere Leistungen wie der Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Welche Leistungen gibt es mit Pflegegrad 1?
Unter anderem der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Pflegeberatung und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.
Kann ich einem Pflegegrad widersprechen?
Ja. Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann in der Regel innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
Kann ein Pflegegrad später erhöht werden?
Ja, bei wesentlicher Verschlechterung kann eine erneute Begutachtung und Höherstufung beantragt werden.
Weiterlesen
- Pflegeleistungen im Überblick
Alle Leistungen je Pflegegrad.
- Pflegegeld 2026
Aktuelle Beträge und Voraussetzungen.
- Entlastungsbetrag 2026
131 € monatlich für alle Pflegegrade.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Anspruch, Produkte und die 42-€-Leistung.
- Pflege zu Hause
Unterstützung bei häuslicher Pflege.
- Pflegeberatung
Kostenlose Unterstützung finden.
Quellen
- § 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- Medizinischer Dienst Bund – Begutachtungs-Richtlinien
- Bundesministerium für Gesundheit – Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade
- Bundesministerium für Gesundheit – Begutachtung in der Pflegeversicherung
Zuletzt geprüft: 30. September 2026