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Pflegehilfsmittel

Pflegebox: Pflegehilfsmittel bis zu 42 € monatlich

Eine Pflegebox liefert Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen – regelmäßig nach Hause. Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 42 € monatlich dafür. „Pflegebox“ ist dabei kein eigener gesetzlicher Leistungsbegriff, sondern ein Liefermodell für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nach § 40 Abs. 2 SGB XI.

Was ist eine Pflegebox?

Eine Pflegebox ist ein monatliches Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Der gesetzliche Rahmen dafür steht in § 40 Abs. 2 SGB XI: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf Hilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege beitragen, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen – und die zum Verbrauch bestimmt sind, also nach Gebrauch entsorgt werden.

Der Begriff „Pflegebox“ bezeichnet dabei kein eigenes gesetzliches Pflegeprodukt, sondern ein Liefer- und Abrechnungsmodell für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Anbieter wie die BeleschBox stellen geeignete Produkte zusammen und liefern sie regelmäßig nach Hause. Bei einer Direktabrechnung rechnet der Leistungserbringer im Rahmen der genehmigten Versorgung mit der Pflegekasse ab.

Welche Pflegehilfsmittel können enthalten sein?

Enthalten sind ausschließlich Produkte, die im Hilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen als Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gelistet sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Einweg-Bettschutzeinlagen
  • Medizinische Gesichtsmasken
  • Schutzschürzen

Eine ausführliche Übersicht mit Erklärungen zu jedem Produkt finden Sie auf der Seite Was darf in eine Pflegebox?.

Wer kann Anspruch auf eine Pflegebox haben?

Grundsätzlich müssen drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

  1. Ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) liegt vor.
  2. Die Pflege findet überwiegend zu Hause bzw. im häuslichen Umfeld statt.
  3. Es besteht ein regelmäßiger Bedarf an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Nicht automatisch bedeutet das, dass jede Person mit Pflegegrad ohne Weiteres eine kostenlose Pflegebox erhält. Ob im Einzelfall ein Anspruch besteht, entscheidet die zuständige Pflegekasse. Die genauen Voraussetzungen erklären wir ausführlich auf Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox?.

Wie hoch ist der monatliche Betrag?

Der Höchstbetrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch liegt aktuell bei bis zu 42 € pro Monat je versicherter Person. Details zur Kostenübernahme und möglichen Mehrkosten erklären wir auf Was kostet eine Pflegebox?.

LeistungBetrag
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI)bis zu 42 € monatlich

Wie läuft die Beantragung ab?

  1. Anerkannten Pflegegrad bei der Pflegekasse nachweisen.
  2. Anbieter der Pflegebox auswählen und Bedarf angeben.
  3. Anbieter stellt den Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Pflegekasse.
  4. Nach Genehmigung erfolgt die monatliche Lieferung und direkte Abrechnung.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Bei vielen Versorgungslösungen rechnet der Anbieter die genehmigten Pflegehilfsmittel direkt mit der Pflegekasse ab. Daneben erlaubt § 40 Abs. 2 SGB XI ausdrücklich auch eine Kostenerstattung für selbst beschaffte erstattungsfähige Verbrauchspflegehilfsmittel. Der Betrag von 42 € ist ein monatlicher Höchstbetrag und keine pauschale Geldleistung. Welche Abrechnungsform genutzt wird, hängt vom gewählten Versorgungsweg und der Pflegekasse ab.

Kann der Inhalt angepasst werden?

Bei vielen Anbietern lässt sich die Zusammenstellung innerhalb des Hilfsmittelverzeichnisses anpassen, zum Beispiel wenn mehr Desinfektionsmittel oder mehr Handschuhe benötigt werden. Die Anpassungsmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Anbieter.

Was unterscheidet Pflegebox und normale Hilfsmittel?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Pflegebox) sind von technischen Pflegehilfsmitteln zu unterscheiden, etwa Pflegebetten oder Rollatoren. Verbrauchshilfsmittel werden nach Gebrauch entsorgt und monatlich neu geliefert, technische Hilfsmittel werden einmalig bereitgestellt oder leihweise überlassen. Mehr dazu auf Pflegehilfsmittel im Überblick.

Was passiert bei verändertem Bedarf?

Ändert sich der Pflegebedarf – etwa durch eine Höherstufung des Pflegegrads oder eine veränderte Pflegesituation – kann die Zusammenstellung der Pflegebox in Absprache mit dem Anbieter angepasst werden. Der monatliche Höchstbetrag von 42 € bleibt dabei unverändert.

Pflegebox unverbindlich prüfen lassen

Die BeleschBox von MedicCos übernimmt die Beantragung und Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie füllen einmalig Ihre Angaben aus – den Rest übernimmt der Anbieter.

Hinweis: Wenn Sie über einen gekennzeichneten Partnerlink ein Angebot nutzen, kann PflegeKlaro eine Vergütung erhalten. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

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Häufige Fragen

Was ist eine Pflegebox genau?

Eine Pflegebox ist ein monatliches Paket mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, wie Einmalhandschuhen oder Desinfektionsmitteln, das bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege unter den gesetzlichen Voraussetzungen von der Pflegekasse bis zu 42 € monatlich erstattet wird.

Bekommt jeder mit Pflegegrad automatisch eine kostenlose Pflegebox?

Nein. Es müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein: anerkannter Pflegegrad, häusliche Pflege und ein tatsächlicher Bedarf an Verbrauchshilfsmitteln. Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Pflegekasse.

Muss ich die Pflegebox selbst bezahlen und mir das Geld zurückholen?

Bei einer Direktabrechnung über einen geeigneten Leistungserbringer ist in der Regel keine Vorauszahlung nötig. Gesetzlich ist daneben auch eine Kostenerstattung für selbst beschaffte erstattungsfähige Pflegehilfsmittel möglich. Entscheidend sind der gewählte Versorgungsweg und die Genehmigung der Pflegekasse.

Kann ich den Anbieter der Pflegebox wechseln?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Pflegekasse und dem neuen Anbieter.

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