Stand: 7. Oktober 2026 · Redaktion PflegeKlaro
Welche Kosten gehören in das Angebot?
Die Bezeichnung Basistarif reicht als Vergleich nicht aus. Lassen Sie Leistungen, Einmalkosten und monatliche Extras einzeln ausweisen.
- Basistarif
- Im Angebot prüfenGerät, Alarmweg und Erreichbarkeit der Zentrale
- Bei der Pflegekasse klärenAnerkannter Anbieter und bewilligter Leistungsumfang
- Einrichtung
- Im Angebot prüfenAnschluss, Lieferung und Einweisung
- Bei der Pflegekasse klärenOb diese Leistungen abgedeckt sind
- Schlüssel und Hilfe vor Ort
- Im Angebot prüfenHinterlegung, Zugang und Bereitschaftsdienst
- Bei der Pflegekasse klärenWelche Leistungen privat zu zahlen sind
- Mobile Nutzung oder Zusatzsensoren
- Im Angebot prüfenMonatlicher Aufpreis und mögliche Mobilfunkkosten
- Bei der Pflegekasse klärenKeine automatische Übernahme von Extras voraussetzen
- Vertragsende
- Im Angebot prüfenKündigung, Geräte-Rückgabe und mögliche Kosten
- Bei der Pflegekasse klärenEnde der Versorgung mit Anbieter abstimmen
| Kostenposition | Im Angebot prüfen | Bei der Pflegekasse klären |
|---|---|---|
| Basistarif | Gerät, Alarmweg und Erreichbarkeit der Zentrale | Anerkannter Anbieter und bewilligter Leistungsumfang |
| Einrichtung | Anschluss, Lieferung und Einweisung | Ob diese Leistungen abgedeckt sind |
| Schlüssel und Hilfe vor Ort | Hinterlegung, Zugang und Bereitschaftsdienst | Welche Leistungen privat zu zahlen sind |
| Mobile Nutzung oder Zusatzsensoren | Monatlicher Aufpreis und mögliche Mobilfunkkosten | Keine automatische Übernahme von Extras voraussetzen |
| Vertragsende | Kündigung, Geräte-Rückgabe und mögliche Kosten | Ende der Versorgung mit Anbieter abstimmen |
Wann kann die Pflegekasse den Hausnotruf bezahlen?
Neben einem Pflegegrad zählen die persönliche Wohnsituation und der Hilfebedarf. Eine mögliche Notsituation muss vorliegen, in der ein übliches Telefon nicht ausreicht, um Hilfe zu rufen. Relevant ist auch, ob die Person häufig allein ist oder mit jemandem lebt, der selbst keinen Notruf auslösen kann.
Diese Angaben werden im Antrag geprüft. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall. Fragen Sie, ob der gewählte Anbieter anerkannt ist, und beschreiben Sie den tatsächlichen Alltag. Eine pauschale Zusage allein wegen Pflegegrad 1 bis 5 wäre nicht ausreichend.
Wie hoch ist die mögliche Kostenübernahme?
Das Bundesgesundheitsportal gesund.bund.de nennt derzeit bis zu 27 Euro monatlich für den Hausnotruf unter den jeweiligen Voraussetzungen. Auch die Techniker nennt diesen Betrag für die Standardversorgung. Stand unserer Prüfung: 7. Oktober 2026. Maßgeblich bleibt die konkrete Bewilligung Ihrer Pflegekasse.
Daraus folgt weder ein Anspruch auf jeden Tarif noch auf eine Auszahlung zur freien Verwendung. Lassen Sie sich bestätigen, wie der Anbieter mit der Kasse abrechnet und welche eigenen Kosten verbleiben. Prüfen Sie ausdrücklich, ob Einrichtung und Einweisung im Angebot enthalten sind.
Welche Extras müssen Sie selbst bezahlen?
Für Zusatzleistungen wie mobile Nutzung, besondere Sensoren, Schlüsselhinterlegung oder einen Bereitschaftsdienst können eigene Kosten entstehen. Welche Leistungen tatsächlich zusätzlich berechnet werden, hängt vom Angebot ab. Fragen Sie auch nach Gebühren für einzelne Einsätze.
Lassen Sie einen möglichen Eigenanteil schriftlich ausweisen. Trennen Sie monatliche Aufpreise von einmaligen Kosten und vergleichen Sie mehrere Angebote über denselben Zeitraum. Buchen Sie Extras anhand des konkreten Bedarfs; ein umfangreicher Tarif ist nicht automatisch die passende Lösung.
Wie gehen Sie bei Antrag und Vertragsabschluss vor?
Klären Sie mit der Pflegekasse die Unterlagen und den anerkannten Anbieter. Viele Anbieter unterstützen beim Antrag. Reichen Sie die benötigten Angaben ein und fragen Sie, ab wann die bewilligte Versorgung beginnt. Gehen Sie nicht von einer sicheren nachträglichen Erstattung aus.
Lesen Sie vor Unterschrift Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und Rückgabe-Regeln. Lassen Sie sich erklären, was bei Ablehnung des Antrags oder einem späteren Wechsel passiert. Ohne Pflegegrad ist eine private Nutzung möglich; dann müssen die vereinbarten Kosten selbst getragen werden.
Vor dem Vertrag schriftlich klären
- Anerkennung des Anbieters durch die eigene Pflegekasse prüfen.
- Voraussetzungen und Start der Bewilligung klären.
- Basistarif und Zusatzleistungen getrennt auflisten lassen.
- Einrichtungs- und mögliche Einsatzkosten erfassen.
- Eigenanteil, Laufzeit und Rückgabe prüfen.
Häufige Fragen
Ist ein Hausnotruf mit Pflegegrad automatisch kostenlos?
Nein. Die Kasse prüft weitere Voraussetzungen und den konkreten Leistungsumfang. Bei Bewilligung kann die Standardversorgung übernommen werden; private Extras können trotzdem Kosten verursachen.
Sind die 27 Euro zusätzlich zur Pflegebox verfügbar?
Die Hausnotrufversorgung und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind getrennte Versorgungsbereiche. Die monatliche Hausnotrufübernahme wird nicht einfach als frei verfügbares Budget ausgezahlt. Klären Sie beide Ansprüche anhand ihrer jeweiligen Voraussetzungen.
Übernimmt die Pflegekasse auch einen mobilen Tarif?
Gehen Sie nicht von einer vollständigen Übernahme aus. Lassen Sie die bewilligte Standardversorgung und Aufpreise für unterwegs getrennt erklären.
Weiterlesen
- Hausnotruf im Vergleich
Hausnotruf auswählen: stationäre und mobile Systeme, Leitstelle, Zusatzkosten und Voraussetzungen für die Kostenübernahme verständlich vergleichen.
- Mobiler Hausnotruf für unterwegs
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- Hausnotruf ohne Festnetz
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Weitere Unterstützung für die Pflege zu Hause
Auch die laufende Versorgung und die Organisation der Pflege gehören zur Planung. Unsere Ratgeber erklären, welche Leistungen unter den jeweiligen Voraussetzungen infrage kommen.
Quellen
- gesund.bund.de: Hausnotruf, Kosten und Voraussetzungen
- Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme und Vertragsleistungen
- Techniker: Antrag und Kostenübernahme für den Hausnotruf
Zuletzt geprüft: 07.10.2026