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PPflegeKlaro

Pflegebox & Anspruch

Pflegebox bei Pflegegrad 1: Besteht Anspruch?

Ja. Auch mit Pflegegrad 1 kann grundsätzlich Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bestehen. Entscheidend ist nicht ein höherer Pflegegrad, sondern dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – insbesondere häusliche Pflege und ein tatsächlicher Bedarf.

Welche Voraussetzungen gelten bei Pflegegrad 1?

  • Pflegegrad 1 ist anerkannt.
  • Die Pflege findet überwiegend zu Hause beziehungsweise im häuslichen Umfeld statt.
  • Es besteht Bedarf an zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, etwa Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln oder Bettschutzeinlagen.

Die Pflegekasse entscheidet über die konkrete Kostenübernahme. Eine Übersicht aller Voraussetzungen finden Sie unter Pflegebox Anspruch.

Wie hoch ist die Leistung?

Der monatliche Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob Pflegegrad 1 oder ein höherer Pflegegrad vorliegt. Aktuell können unter den Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 SGB XI bis zu 42 Euro monatlich übernommen werden. Der Betrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern dient der Versorgung mit erstattungsfähigen Produkten.

Mehr dazu: Kosten der Pflegebox und möglicher Inhalt der Pflegebox.

Wie wird die Pflegebox beantragt?

  1. Pflegegrad und häusliche Pflegesituation prüfen.
  2. Tatsächlichen Bedarf an Verbrauchspflegehilfsmitteln bestimmen.
  3. Versorger auswählen und Antrag auf Kostenübernahme stellen.
  4. Nach Genehmigung die regelmäßige Versorgung starten.

Den Ablauf erklären wir ausführlicher unter Pflegebox beantragen.

Belesch Box bei Pflegegrad 1 prüfen

Wenn Pflegegrad 1 vorliegt und die weiteren Voraussetzungen passen, können Sie die Belesch Box als Versorgungslösung prüfen. Der Anbieter unterstützt bei Antrag, Abrechnung und regelmäßiger Lieferung.